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Zusammenfassung:
Der Beitrag beleuchtet die Entwicklung des Völkerstrafrechts im 20. Jahrhundert vom klassischen Völkerrecht der Staaten hin zu einer Verantwortlichkeit von Einzelpersonen. Es wird die Entwicklung bis zum Versailler Vertrag über die Nürnberger Prozesse bis hin zu den ad hoc Gerichtshöfen für Jugoslawien und Ruanda sowie des Internationalen Strafgerichtshofs nachgezeichnet. Ein weiterer Teil des Beitrags stellt das neu geschaffene deutsche Völkerstrafgesetzbuch vor.