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Abstract:
In den Vefassungsberatungen gehörten Fragen der Religion zu den 'Lebensordnungen', die im Hinblick auf den Zeitdruck der Beratungen und einen möglichst breiten politischen Konsens nicht in dem als Provisorium gedachten Grundgesetz geregelt werden sollten.
Das Werk zeichnet anhand weitgehend erstmals gesichteter Materialien die Kontroversen nach, in denen es den christlichen Parteien dennoch gelungen ist, eine Regelung des Religionsunterrichts in der Verfassung durchzusetzen. Über den unmittelbaren Gegenstand hinaus entsteht dabei ein Längsschnitt durch die Beratungen des Parlamentarischen Rates, der die Höhen und Tiefen, die parteipolitischen und bundesstaatlichen Konfliktlinien und nicht zuletzt die gesellschaftliche Einbindung der Verfassungsberatungen abbildet.
Verfassungsrechtliche Aktualität erhält das Untersuchung durch die Diskussion um die Einführung eines Pflichtfachs Religion in den neuen Ländern. Die Verfasser kommen dabei zu dem Ergebnis, daß die 'Bremer Klausel' des Art. 141 GG auch auf die Länder der damaligen 'Ostzone' bezogen werden muß.