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Zusammenfassung:
Werden gravierende Tatserien von sexuellem Missbrauch und Verbreitung kinderpornographischer Bilder aufgedeckt, wie jüngst in Münster und Lügde, folgen schnell Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts. Es bestehe aber ein Missverhältnis zwischen der öffentlichen Erwartung und den Spielräumen für nationale Rechtspolitik, schreibt Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Gesetzgeber könne nur in beschränktem Maß die Höhe von Strafen gestalten. Zudem wüssten potentielle Straftäter in der Regel nicht, welcher Tatbestand angewendet würde, „ob die Mindeststrafe bei sechs Monaten oder zwölf Monaten liegt oder die Höchststrafe bei fünf oder zehn Jahren“, so die Strafrechtsprofessorin. Strafrahmen müssten Flexibilität für leichteste und schwerste Taten bieten.