hide
Free keywords:
-
Abstract:
Die am 11.8.2007 in Kraft getretene Reform des Computerstrafrechts dient der Umsetzung von Rechtsinstrumenten des Europarats und der EU und beabsichtigt angesichts neuer Bedrohungen eine Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes der IT-Sicherheit, d.h. der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und Systemen.
Der vorliegende Beitrag stellt einleitend den europarechtlichen Hintergrund dar. Sodann werden die Umgestaltung des § 202a StGB zu einem Zugangsdelikt und der neu geschaffene § 202b StGB erörtert sowie die Auswirkungen der Reform untersucht. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass sie nicht nur Strafbarkeitslücken schließt, sondern auch paradoxe Konsequenzen hat.