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Abstract:
Das Scheitern der Föderalismuskommission erklärt sich nicht nur aus einer suboptimalen Verhandlungsführung, sondern auch aus einer erheblich veränderten Ausgangslage während der Beratungen. Eine Schlüsselrolle nahm dabei das Bundesverfassungsgericht ein, dessen restriktive
Auslegung der Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 GG die gesamte konkurrierende Gesetzgebung für den Zugriff des Bundes erkennbar einschränkte. Zugleich wurde deutlich, dass der Bund nicht auf eine Reform des Art. 84 GG angewiesen ist, um den Einfluss des Bundesrates im Gesetzgebungsprozess einzudämmen. Von daher erscheint fraglich, ob die in der Kommission beinahe erzielte Einigung als Grundlage eines erneuten Reformversuchs dienen kann oder nicht der Prozess gänzlich neu beginnen müsste. Dabei wäre eine Abkehr vom Ziel einer
„Aufgabenentflechtung“ zugunsten flexibler Mehrebenen-Lösungen ratsam, um Zuständigkeiten problemadäquat zuzuweisen und zugleich den Verhandlungsspielraum der Beteiligten zu erhöhen.