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Abstract:
In den 90er Jahren hat sich in Deutschland ein neuer Vereinbarungstyp etabliert, das „betriebliche Bündnis für Arbeit“1. Sein besonderes Merkmal besteht darin, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auf betrieblicher Ebene bilaterale Konzessionen erbringen, die der Sicherung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit dienen sollen. Im Zentrum steht dabei die Senkung der Arbeitskosten. Sie wird durch Einkommensverzicht der Beschäftigten, produktivitätsfördernde Maßnahmen sowie durch Rationalisierungsprogramme bei gleichzeitiger Arbeitsumverteilung realisiert. Als Gegenleistung sagt die Arbeitgeberseite Beschäftigungs- oder Standortsicherung zu.