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Zusammenfassung:
Als 1998 das „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ gegründet wurde, sahen es viele Beobachter als die zentrale Herausforderung des Bündnisses an, dass die tripartistischen Verhandlungen zwischen Bundesregierung, Gewerkschaften sowie Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden einen übergreifenden Reformprozess in der Arbeitsmarkt-, Renten-, Gesundheits-, Steuer-und Tarifpolitik in Gang setzen würden (vgl. z.B. Hassel 1999; Leggewie 1999). Der Reformdruck wurde in diesen Politikbereichen als gleichermaßen hoch angesehen. Mit den Zielen „weitere dauerhafte Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten“, „strukturelle Reform der Sozialversicherung“, „beschäftigungsfördernde Arbeitsverteilung und flexible Arbeitszeiten“ sowie „Tarifpolitik, die den Beschäftigungsaufbau unterstützt“ (vgl. Gemeinsame Erklärung der Bündnispartner vom 7. Dezember 1998) sollte das „Bündnis für Arbeit“ ein koordiniertes Verhalten zwischen Staat und Sozialpartnern herbeiführen, um so zu einer funktionalen Abstimmung der Politikbereiche zu gelangen (Konzertierung). In der Sozialpolitik setzte und setzt die rot-grüne Regierung bei konkreten Reformen jedoch auf spezialisierte Verhandlungsgremien, wie die Rentenkonsensgespräche (2000), die Hartz-Kommission (2002) oder die Rürup-Kommission (2002/2003).