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Abstract:
Eine konzernweite Datenbank ist die Basis von ausgefeiltem Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management, CRM). Wenn auch Vertriebspartner aus Drittstaaten eingebunden werden sollen, sind die strengen Anforderungen des BDSG für Auslandsdaten zu beachten. Der Beitrag stellt die datenschutzrechtlichen Pflichten sowohl des deutschen Betreibers der Datenbank als auch die der ausländischen Vertriebspartner vor. Ferner werden verbindliche Unternehmensregelungen (CoC) sowie zwei weitere Rechtsgrundlagen für den Kundendatenschutz in einem Konzern diskutiert.