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Abstract:
Der Beitrag behandelt das neue montenegrinische Gesetz über Internationales Privatrecht vom 23.12. 2013 als die erste grundlegende IPR-Reform in einem jugoslawischen Nachfolgestaat. Das Gesetz regelt das anwendbare Recht und das Verfahren. Zu den Hauptanliegen der Reform zählt die EU-Harmonisierung. Als neues Anknüpfungsmoment wird der gewöhnliche Aufenthalt eingeführt, einschließlich einer Legaldefinition. Der Anwendungsbereich der Parteiautonomie wurde erheblich erweitert. Eine Reihe von Materien wie Unterhalt, Name, Stellvertretung oder geistiges Eigentum werden erstmals normiert, andere wurden vollständig erneuert. Für die Anerkennung ausländischer Urteile wird keine Gegenseitigkeit mehr verlangt. Bezüglich der Anerkennung ausländischer Schiedssprüche wird auf das New Yorker UN-Übereinkommen von 1958 verwiesen. Das neue Gesetz tritt an die Stelle der jugoslawischen Kodifikation von 1982.