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Competition Law, Article 6(1) Brussels I Regulation
Abstract:
Die Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EU-Kartellrechts sind mit dem Übergang von behördlicher zu privater Kartellrechtsdurchsetzung in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die nachfolgende Besprechung des Urteils des österreichischen OGH zum sog. "Aufzugskartell" stellt eine wichtige zuständigkeitsrechtliche Thematik vor. Es geht um die Frage, ob Art. 6 Nr. 1 EuGVVO auf Schadensersatzklagen gegen die ausländische Muttergesellschaft sowie gegen den Geschäftsführer eines der mitbeklagten Kartellanten zur Anwendung kommt. Der OGH bejahte seine internationale Zuständigkeit auf der Basis des Art. 6 Nr 1 EuGVVO. Im Hinblick auf die ausländische Muttergesellschaft argumentierte das Gericht damit, dass die mögliche Einflussnahme der Muttergesellschaft auf das kartellrechtswidrige Verhalten der Tochtergesellschaft die notwendige Konnexität gem. Art. 6 Nr. 1 EuGVVO herstelle. Seine internationale Zuständigkeit über die Schadensersatzklage gegen den Geschäftsführer stützte der OGH auf die Zurechnung des gesellschaftlichen Handelns an den Geschäftsführer. Die Autorinnen nehmen eine kritische Würdigung der Ausführungen des OGH im Lichte der relevanten EuGH-Rechtsprechung zu Art. 6 Nr. 1 EuGVVO sowie der Vorgaben des Europäischen Kartellrechts vor. Grundsätzlich stimmen sie der Entscheidung des OGH zu, stellen jedoch dar, welche rechtlichen Aspekte aus ihrer Sicht eine weitergehende Auseinandersetzung verdient hätten