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  „Neurorecht“ ohne Psychologie? Die Rolle verhaltenswissenschaftlicher Betrachtungsebenen bei der Ableitung rechtspolitischer Empfehlungen

Glöckner, A. (2008). „Neurorecht“ ohne Psychologie? Die Rolle verhaltenswissenschaftlicher Betrachtungsebenen bei der Ableitung rechtspolitischer Empfehlungen.

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Urheber

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 Urheber:
Glöckner, Andreas1, Autor           
Affiliations:
1Max Planck Institute for Research on Collective Goods, Max Planck Society, ou_2173688              

Inhalt

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Schlagwörter: -
 Zusammenfassung: In diesem Kapitel wird, unter besonderer Fokussierung auf die zwischen Neuro- und Rechtwissenschaftlern geführte Debatte um Willensfreiheit und Schuld, thematisiert, wie Postulate und Befunde der Hirnforschung bei der Bewertung und Gestaltung rechtlicher Regelungen berücksichtigt werden sollten. Dazu wird argumentiert, dass die Ableitung von Implikationen für das Rechtssystem aus neurowissenschaftlichen Befunden unter Berücksichtigung einer ökonomischen L&E- sowie einer psychologischen BeL&E-Perspektive erfolgen sollte. Im ersten Teil wird zunächst für das Problem der Generalisierung von Befunden über synergetische Abstraktionsebenen hinweg sensibilisiert und argumentiert, dass auch bei der Übertragung neurowissenschaftlicher Befunde auf das Rechtssystem zwischengelagerte Abstraktionsebenen, die zum Beispiel von der Ökonomie (L&E) und Psychologie (BeL&E) untersucht werden, berücksichtigt werden sollten. Mögliche, aus einem Mangel an Berücksichtigung resultierende Fehlschlüsse werden anhand eines Beispiels aufgezeigt. Im zweiten Teil wird die Bedeutung des freien Willens im weiteren Sinne (hier verstanden als bewusste Reflexion) für das Rechtssystem am Beispiel verschiedener Straftaten gegen das Leben diskutiert. Es wird dargestellt, dass auch unter Annahme eines strikten Determinismus (und somit der Aufgabe des Postulats eines freien Willens) und einer rein nutzenorientierten Betrachtung des Rechts, eine starke Differenzierung des Strafmaßes nach dem jeweiligen Vorliegen eines freien Willens (im weiteren Sinne) vorgenommen werden sollte. Speziell wird aufgezeigt, dass die Berücksichtigung einer bewussten Reflexion vor der Tat aus einer wohlfahrtsökonomischen Perspektive (L&E-Ansatz) gesellschaftlich sinnvoll ist. Im dritten Teil des Kapitels wird die Betrachtung erweitert und auf Basis eines psychologischen Modells allgemeine Implikationen für das Rechtssystem diskutiert. Mit dem Parallel Constraint Satisfaction (PCS)-Modell (Glöckner u. Betsch, 2008) wird ein psychologisches Entscheidungsmodell vorgestellt, welches das Zusammenspiel automatischer und deliberater Prozesse bei Entscheidungen beschreibt (BeL&E-Ansatz). Die aus dem Modell resultierende Konzeption des „freien Willens im weiteren Sinne“ sowie dessen Funktion werden erläutert. Anhand einiger Regelungen der Strafprozessordnung wird beispielhaft dargestellt, wie die kombinierte Nutzung automatischer Prozesse und des „freien Willens im weiteren Sinne“ zur effizienten Entscheidungsfindung beiträgt.

Details

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Sprache(n):
 Datum: 2008
 Publikationsstatus: Erschienen
 Seiten: -
 Ort, Verlag, Ausgabe: Bonn : Max Planck Institute for Research on Collective Goods
 Inhaltsverzeichnis: -
 Art der Begutachtung: -
 Identifikatoren: Anderer: 2008/18
 Art des Abschluß: -

Veranstaltung

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Entscheidung

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Projektinformation

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Quelle

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