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Abstract:
Ein Forschungsvorhaben am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen beleuchtet die doppelte Nichtbesteuerung und argumentiert, dass diese als neutraler, also weder positiver noch negativer Vorgang einzuordnen ist. Am Beispiel hybrider Rechtsformen wird gezeigt, dass bei einem grenzüberschreitenden Vorgang die doppelte Nichtbesteuerung als solche unerheblich sein sollte. Stattdessen sollte ermittelt werden, ob die natürlichen Unterschiede zwischen Steuersystemen missbraucht werden und wie diesem Missbrauch gegebenenfalls entgegengewirkt werden kann.