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Zusammenfassung:
Der Kampf gegen die so titulierten gefährlichen Sexualverbrecher auf der einen Seite und die Sozialtherapie auf der anderen Seite: Unterschiedlicher könnten die Pole kaum sein. Denn während die Bekämpfungsdoktrin für unnachgiebige Härte steht, setzt sich die Sozialtherapie die Aufgabe, im Strafvollzug durch individuelle Programme besonderen Herausforderungen behutsam gerecht zu werden.
Und doch gehören diese beiden Pole zusammen, weil natürlich auch die wegen eines Sexualverbrechens Verurteilten von einer sozialtherapeutischen Behandlung profitieren können und sollen. Daneben hat der Gesetzgeber 1998 gerade diese Klientel und die Sozialtherapie in eine erst wieder durch die Föderalismusreform langsam relativierte Zwangsehe zusammengeführt.
Der hier vorgelegte Sammelband gibt einen Zwischenbericht eines langjährigen Forschungsprojekts "Sexualstraftäter in den sozialtherapeutischen Abteilungen des Freistaates Sachsen", das von Beginn des genannten Gesetzes an diese politisch gewollte intrikate Konstellation empirisch begleitet hat. Es verfolgt mehrere Ziele: Die sozialtherapeutischen Behandlungskonzepte bei Sexual-, aber eben auch vergleichend bei (sonstigen) Gewaltdelikten sollen ebenso bis ins Detail dargestellt werden wie bislang erzielte empirische Ergebnisse. Die Klientel jugendlicher Strafgefangener findet dabei besondere Berücksichtigung. Ein weiterer Fokus dieses Projekts liegt auf der Untersuchung der Zeit nach der Haft. Über diese Erkenntnisse soll zugleich ein Beitrag zu den kriminologischen Theorien zur Rückfalldelinquenz und deren Prognose geleistet und schließlich an einem konkreten Beispiel das Spannungsverhältnis von Kriminologie und Kriminalpolitik kritisch beleuchtet werden.