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Zusammenfassung:
Die nähere Bestimmung der Rechtspflichten, die den Hersteller von Produkten treffen, ist unerlässlich für die Begründung der strafrechtlichen Produktverantwortung. Diese Pflichten stellen eine Primärordnung dar, auf der die im Rahmen der Produktverantwortung anwendbaren Tatbestände aufbauen. Der Verstoß gegen diese Primärordnung seitens des Herstellers ist die Grundvoraussetzung für die Strafbarkeit seines Verhaltens. Dies offenbarten die bisher schwersten Produkthaftungsfälle in Europa – der Contergan- und der Lederspray-Fall in Deutschland und der Rapsöl-Fall in Spanien. Vergleichende rechtssystematische Erkenntnisse darüber, welche normativen Kriterien die Pflichten des Herstellers im deutschen und spanischen Strafrecht konkretisieren, existieren aber bisher nicht. Eine Untersuchung dieser Kriterien ist erforderlich, um in der modernen Risikogesellschaft die rechtsgüterschützende Wirksamkeit und die verhaltenssteuernde Funktion der strafrechtlichen Produktverantwortung gewährleisten zu können.