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Abstract:
Bei Rechtsverstößen von Mitarbeitern in Unternehmen wie bei den Korruptionsfällen im Siemens-Konzern stellt sich die Frage, ob außer den Mitarbeitern auch das Unternehmen selbst Adressat von Sanktionen sein kann und soll. Die USA kennen seit längerer Zeit die Bestrafung von Unternehmen. Auch in Deutschland erfreut sich das öffentliche Sanktionsrecht zunehmender Beliebtheit. Ergänzend wird in beiden Ländern verstärkt auf die Prävention von Rechtsbrüchen gesetzt. Begrenzte staatliche Möglichkeiten und Ressourcen rücken die Einbeziehung von Unternehmen und damit eine staatlich-private Koregulierung ins Zentrum der Diskussion. Compliance-Programme bilden das zentrale Instrument, mit dem Unternehmen intern versuchen, Rechtsbrüche zu vermeiden und aufzudecken.
Die vorliegende Arbeit analysiert in umfassender Weise die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionierung von Unternehmen in Deutschland und den USA. Sie zeigt, wie die staatliche Kontrolle durch Sanktionen zunehmend um unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen erweitert wird. Die Untersuchung ergänzt die bislang gesellschaftsrechtlich orientierte Compliance-Forschung, indem sie die Möglichkeiten von Compliance aus sanktionsrechtlicher Perspektive aufzeigt. Zudem schließt sie durch die detaillierte Analyse und Gegenüberstellung der beiden Rechtssysteme eine Lücke im Bereich der Rechtsvergleichung. Um die rechtspolitische Entwicklung anzustoßen, stellt der Autor ein ausgearbeitetes Unternehmenssanktionsgesetz vor.