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  Die strict liability des englischen Strafrechts : Zugleich eine Gegenüberstellung mit dem deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Hörster, M. (2009). Die strict liability des englischen Strafrechts: Zugleich eine Gegenüberstellung mit dem deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Berlin: Duncker & Humblot.

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S_116_Inhaltsverzeichnis.pdf (Supplementary material), 23KB
Name:
S_116_Inhaltsverzeichnis.pdf
Description:
Inhaltsverzeichnis
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Visibility:
Public
MIME-Type / Checksum:
application/pdf / [MD5]
Technical Metadata:
Copyright Date:
-
Copyright Info:
-
License:
-

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 Creators:
Hörster, Matthias1, 2, Author           
Affiliations:
1International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law, Max Planck Society, ou_2489693              
2Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society, ou_2489694              

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Free keywords: -
 Abstract: Im deutschen Recht gilt es als unumstößlich, dass Strafe Schuld voraussetzt und diese dem Täter nachgewiesen werden muss. Eine objektive, das subjektive Verschulden außer Acht lassende Verantwortlichkeit ist unbekannt. Daher scheint die englische Figur der strict liability, bei der auf den Nachweis einer subjektiven Tatseite im Sinne vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens verzichtet wird, dem deutschen Recht fremd zu sein wie kaum ein anderes Konstrukt aus den Rechtsordnungen der Vertragsstaaten.
Die vorliegende Arbeit erschließt dem Leser die strict liability – auch unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben – bis in ihre neuesten Entwicklungen. In einem zweiten Teil wird jene These überprüft, nach der die strict liability eine Besonderheit des Common Law darstellt und im deutschen Recht keine wirkliche Parallele hat. Dazu beleuchtet der Verfasser, wie das deutsche Strafrecht mit Sachverhalten umgeht, die das englische Recht über die Figur der strict liability zu lösen sucht.
Es wird deutlich, dass pauschal ablehnende Urteile der strict liability nicht gerecht werden. Isolierte Betrachtungsweisen ohne Berücksichtigung des Gesamtsystems unter Einbeziehung des Prozessrechts greifen zu kurz und führen zu unvollständigen Ergebnissen. Zugleich zeigt der Autor, dass das deutsche Recht in typischen Bereichen der strict liability zumindest funktionale Äquivalente kennt und mit material vergleichbaren Überlegungen arbeitet, wodurch ungeachtet der Unterschiede im theoretischen Ansatz durchaus ähnliche Ergebnisse erreicht werden.

Details

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Language(s): deu - German
 Dates: 2009
 Publication Status: Issued
 Pages: 249
 Publishing info: Berlin : Duncker & Humblot
 Table of Contents: -
 Rev. Type: -
 Identifiers: eDoc: 435411
ISBN: 978-3-86113-855-6
 Degree: -

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Legal Case

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Source 1

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Title: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte
Source Genre: Series
 Creator(s):
Sieber, Ulrich1, Editor           
Affiliations:
1 Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society, ou_2489694            
Publ. Info: -
Pages: - Volume / Issue: S 116 Sequence Number: - Start / End Page: - Identifier: -