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Zusammenfassung:
Am 9. März 2004 verabschiedete der französische Gesetzgeber die sogenannte Loi Perben II. Dieses Gesetz enthält einige der weitreichendsten Veränderungen des materiellen Strafrechts sowie des Strafverfahrensrechts der letzten Jahrzehnte. Nicht zuletzt schlug es einen neuen Weg zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ein. In einem eigenen Verfahren, das die organisierte Kriminalität erstmals anhand eines Straftatenkatalogs definiert, sind besondere Strafgerichtszuständigkeiten festlegt und besondere Ermittlungsmaßnahmen erlaubt. Bestehende Ermittlungsmaßnahmen wurden erweitert und neue erstmals gesetzlich geregelt. So kann der Polizeigewahrsam nun auf bis zu 96 Stunden verlängert werden – teilweise auch ohne dem Betroffenen das Recht auf Unterredung mit einem Anwalt zu gewähren.
Die Autorin geht der Frage nach, ob die Definition der organisierten Kriminalität anhand des Straftatenkatalogs kohärent ist oder ob der Gesetzgeber nicht vielmehr die Bekämpfung der organisierten Kriminalität als Vorwand zur Einführung eines besonderen Verfahrens für schwere Straftaten benutzt hat. Detailliert wird dargestellt, inwieweit das Strafverfahren für organisierte Kriminalität vom allgemeinen Strafverfahren abweicht und welche Änderungen mit der Einführung besonderer Strafgerichtszuständigkeiten und Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Bekämpfung organisierter Kriminalität eingetreten sind.