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Das unter der Leitung von Albin Eser, Ulrich Sieber und Helmut Kreicker am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführte Forschungsprojekt "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen – National Prosecution of International Crimes" geht vor dem Hintergrund der komplementären Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs der Frage nach, in welchem Umfang und in welcher Weise verschiedene Staaten eine Ahndung von Völkerstraftaten durch eigene nationale Gerichte ermöglichen. In Form von Landesberichten wurden die Strafrechtsordnungen von 33 Staaten aus allen Kontinenten analysiert.
In den bislang erschienenen sechs Bänden der Reihe "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen" sowie einem spanischsprachigen Band wurden die Landesberichte zur Rechtslage in den einzelnen Staaten veröffentlicht. Der hiermit vorgelegte rechtsvergleichende Querschnitt, der von Helmut Kreicker erarbeitet wurde und das Projekt zum Abschluss bringt, führt zentrale Aussagen der einzelnen Landesberichte zusammen und vergleicht die Rechtslage in den untersuchten Staaten sowohl mit dem gegenwärtigen Stand des völkerrechtlichen Strafrechts als auch miteinander. Dabei zeigt sich erneut, dass die Rechtslage in den einzelnen Staaten sehr heterogen ist, wobei in etlichen Ländern völkerrechtliche Verbrechen nur eingeschränkt geahndet werden können. Gleichwohl führten die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs und das im Römischen Statut des Gerichtshofs verankerte Komplementaritätsprinzip ganz offensichtlich zu unmittelbaren Auswirkungen auf die nationalen Gesetzgebungen, und werden dies auch weiter tun. So wurden in vielen Ländern im Kontext der Ratifikation des Römischen Statuts Reformen verabschiedet oder eingeleitet, die das nationale Strafrecht um spezielle Völkerstraftatbestände ergänzen. Eine der wesentlichen Folgen der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs ist damit der Ausbau der Möglichkeiten einer nationalen Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen.