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  Transnationales 'ne bis in idem' : Zum Verbot der Mehrfachverfolgung in horizontaler und vertikaler Dimension

Kniebühler, R. M. (2005). Transnationales 'ne bis in idem': Zum Verbot der Mehrfachverfolgung in horizontaler und vertikaler Dimension. Berlin: Duncker & Humblot.

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Inhaltsverzeichnis
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Öffentlich
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-
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-

Externe Referenzen

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Urheber

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 Urheber:
Kniebühler, Roland Michael1, Autor           
Affiliations:
1Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society, ou_2489694              

Inhalt

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Schlagwörter: -
 Zusammenfassung: Die Gefahr, aufgrund eines positiven Kompetenzkonflikts mehrfacher Strafverfolgung ausgesetzt zu sein, stieg in den letzten Jahren beständig. Dies ist einerseits auf die wachsende Mobilität der Individuen und die zunehmende Datenvernetzung (Informationsverbund) zurückzuführen und andererseits auf die systembedingte Selbstbezogenheit nationaler Rechtsordnungen mit traditionell konkurrierenden Strafverfolgungskompetenzen. Die Errichtung internationaler Tribunale fügte dieser Problematik noch eine weitere Komponente hinzu. Dies macht es notwendig, über eine transnationale Ausdehnung des ne bis in idem-Grundsatzes sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Dimension nachzudenken.
Der Autor beginnt seine Untersuchungen bei der Behandlung des rein innerstaatlichen ne bis in idem nach der deutschen und belgischen Rechtsordnung. In einem zweiten Schritt untersucht er, wie die transnational-horizontale Ausdehnung des ne bis in idem-Grundsatzes auf der nationalen (Deutschland und Belgien), europäischen und völkerrechtlichen Legislations­ebene geregelt wird. Maßgeblichen Raum nimmt dabei eine Interpretation der Art. 54 ff. SDÜ ein. Schließlich behandelt er die transnational-vertikale Ausdehnung des ne bis in idem-Grundsatzes, wie sie in den Statuten der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda sowie des Internationalen Strafgerichtshofs angelegt ist.
In Ergänzung hierzu fragt die Arbeit nicht nur nach einer idealen Ausgestaltung des ne bis in idem-Grundsatzes selbst, sondern auch nach der Tragfähigkeit alternativer Lösungskonzepte zur Vermeidung positiver Kompetenzkonflikte in horizontaler und vertikaler Dimension. Hier zeigt sich deutlich, dass der ne bis in idem-Grundsatz nicht ersetzt, sondern vielmehr ergänzt werden sollte: im Vorfeld durch Kompetenzabstimmung und koordinierte Strafverfolgung und im Anschluss vom Anrechnungsprinzip (Drei-Stufen-Modell).

Details

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Sprache(n): deu - German
 Datum: 2005
 Publikationsstatus: Erschienen
 Seiten: 460
 Ort, Verlag, Ausgabe: Berlin : Duncker & Humblot
 Inhaltsverzeichnis: -
 Art der Begutachtung: -
 Identifikatoren: eDoc: 265212
ISBN: 978-3-86113-881-5
 Art des Abschluß: -

Veranstaltung

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Entscheidung

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Projektinformation

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Quelle 1

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Titel: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte
Genre der Quelle: Reihe
 Urheber:
Sieber, Ulrich1, Herausgeber           
Affiliations:
1 Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society, ou_2489694            
Ort, Verlag, Ausgabe: -
Seiten: - Band / Heft: S 104 Artikelnummer: - Start- / Endseite: - Identifikator: -