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要旨:
Traditionell ist die medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch nicht mit einer Befristung verbunden; ihr potentieller Anwendungsbereich reicht bis zum Beginn der Geburt. Fortschritte bei der ärztlichen Behandlung Frühgeborener haben die Problematik der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nach möglicher extrauteriner Lebensfähigkeit ebenso bewusster gemacht wie die Streichung der früher bis zur 22. Schwangerschaftswoche anwendbaren embryopathischen Indikation mit Überführung der einschlägigen Fälle in die medizinische Indikation im Jahre 1995. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit durch Auslegung und Handhabung des geltenden Rechts – Stichworte: "dynamische" Interpretation der medizinischen Indikation sowie Vorgaben über die anzuwendenden Abbruchmethoden – eine sachgerechte Lösung möglich oder aber der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen ist. In anderen Fragen – etwa zur Rechtsnatur der Indikationen als strafrechtliche Rechtfertigungsgründe – wird die in der Rechtslehre herrschende Auffassung zu Grunde gelegt.