ausblenden:
Schlagwörter:
Häusliche Gewalt, Ergebnisse einer Freiburger Untersuchung
Zusammenfassung:
Lange Zeit wurde in Ehe und Familie und auch in Lebensgemeinschaften ausgeübte und erfahrene Gewalt - solange nicht Grenzen zu eindeutigen (schweren) Straftaten überschritten wurden - als Privatangelegenheit der Betroffenen angesehen, bei der die Polizei sich allenfalls auf die Schlichtung des Streites beschränkte. Inzwischen hat sich die öffentliche Einstellung gegenüber Gewalt im sozialen Nahraum erheblich geändert mit Auswirkungen auf die Rechtspolitik. So wurden 1997 sexuelle Nötigung und Vergewaltigung auf die eheliche Beziehung erweitert und 2000 das Züchtigungsrecht der Eltern abgeschafft. Statt die Opfer in einen geschützten Bereich - häufig ein Frauenhaus - zu bringen, wurde ein gegen die Gewaltanwendenden gerichtetes Platzverweisverfahren, dessen Durchsetzung der Polizei obliegt, eingeführt. Speziell ausgebildete Sachbearbeiter bearbeiten nunmehr in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden "Häusliche Gewalt". Untersucht wird für den Stadtbereich Freiburg das polizeiliche Vorgehen in diesem Phänomenbereich, insbesondere die Praxis der Verhängung eines Platzverweises.