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Akustische Wohnraumüberwachung, Ergebnisse einer rechtstatsächlichen Studie des MPI für Strafrecht, Freiburg
Abstract:
Der akustischen Wohnraumüberwachung wurde bei ihrer Einführung im Jahre 1998 vom Gesetzgeber eine besondere Bedeutung insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zugemessen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 3.3.2004 eine wesentliche Überarbeitung der Vorschriften verlangt, so dass zum 1.7.2005 eine entsprechende Neuregelung in Kraft getreten ist. Neben der damit jeweils verbundenen rechtspolitischen und -dogmatischen Debatte dürfte insbesondere aber auch die Berücksichtigung einer rechtstatsächlichen Perspektive von besonderem Interesse sein. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hat im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz eine Untersuchung zu Rechtswirklichkeit und Effizienz der akustischen Wohnraumüberwachung durchgeführt, so dass nunmehr eine umfangreiche empirische Bestandsaufnahme der Anwendung dieses Ermittlungsinstrumentes in seinen ersten Einsatzjahren vorliegt.