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要旨:
Seit Mai 2000 besteht im Bereich des Landgerichts Frankfurt am Main die Möglichkeit, im Rahmen eines Modellprojekts die elektronische Fußfessel zur Überwachung von Straftätern und Beschuldigten anzuordnen. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat die wissenschaftliche Begleitung dieses Projekts übernommen. Mit dieser Arbeit liegen nun die Ergebnisse der Begleitforschung vor. Es zeigt sich, dass die elektronische Fußfessel grundsätzlich im Rahmen der Bewährungshilfe sinnvoll einzusetzen ist und allen Beteiligten neue Chancen bietet. Gleichzeitig ist die elektronische Überwachung noch weit von einer einheitlichen und kohärenten Praxis entfernt, was auch neue Risiken mit sich bringt.