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Abstract:
Das Völkerstrafrecht hat in den letzten Jahren durch die Verabschiedung des Rom-Statuts und die Errichtung des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag einen beachtlichen Fortschritt erfahren. Sowohl die künftige Rechtsprechung dieses Strafgerichtshofs als auch die Befassung der Forschung mit dem Statut werden diese Entwicklung fortsetzen. Die vorliegende Studie will einen Beitrag zur Weiterentwicklung der völkerstrafrechtlichen Unterlassungshaftung leisten.
Mit Ausnahme der Unterlassungshaftung von Vorgesetzten, der superior responsibility, wird die Möglichkeit der individuellen Strafbarkeit durch Unterlassen in internationalen Abkommen und der Rechtsprechung bislang vernachlässigt. Im Allgemeinen Teil des Rom-Statuts fehlt dazu eine allgemeine Vorschrift, und relativ wenige Deliktstatbestände enthalten Unterlassungshandlungen, obwohl solche auch hier strafwürdig erscheinen.
Die Untersuchung der strafrechtlichen Regel zur Unterlassungshaftung zweier kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen (Frankreich, Deutschland) und eines Vertreters des common law (USA) zeigt, wie die Strafbarkeit von Unterlassungshandlungen auf nationaler Ebene bewertet und geahndet wird.
Ziel der Studie ist es, im Wege dieses Rechtsvergleichs Voraussetzungen einer allgemeinen Unterlassungsstrafbarkeit auf völkerstrafrechtlicher Ebene herauszuarbeiten.