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Abstract:
Auch mit der Reform von 1995 hat die ethische und rechtspolitische Diskussion um das "Jahrhundertthema" Schwangerschaftsabbruch kein Ende gefunden. "Spätabtreibung", Schadensersatz für "wrongful life" wegen unterbliebenen Schwangerschaftsabbruchs oder Demonstrationen vor "Abtreibungskliniken" mögen schlagwortartige Spezialfragen sein, die jedoch in engem Zusammenhang mit Grundsatzfragen wie Rechtswidrigkeit oder nur Straffreistellung des Schwangerschaftsabbruchs stehen. Auf der Basis eines rechtsvergleichenden Forschungsprojekts unter Einbeziehung von mehr als 60 Ländern präsentieren die Autoren ein Gesamtkonzept, mit dem sich Mängel der geltenden Rechtslage vermeiden und Extrempositionen überbrücken ließen. Dieser Regelungsvorschlag fußt maßgeblich auf der Erkenntnis, dass es neben den überkommenen Indikations- und Fristenmodellen einen auch international immer häufiger anzutreffenden "mittleren Weg" gibt: so in Form eines "notlagenorientierten Diskursmodells", in dem sich die Schutzwürdigkeit (auch) des geborenen Lebens mit der Letztverantwortung der Schwangeren mittels Prävention durch Beratung in Einklang bringen lässt.