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Abstract:
Die fortschreitende Harmonisierung und Internationalisierung des Strafrechts ist ein vieldiskutiertes Phänomen. Sie bleibt nicht bei einzelnen Tatbeständen stehen, sondern erfasst zunehmend auch Materien, die klassischerweise dem Allgemeinen Teil des Strafrechts zugeordnet werden. Die so geschaffenen Regelungen müssen zumindest mittelfristig in Ländern mit unterschiedlichen Vorstellungen über den Grund und die wesentlichen Voraussetzungen strafrechtlicher Haftung angewendet oder umgesetzt werden. Die im Zentrum der europäischen Strafrechtsangleichung stehende Wirtschaftskriminalität und die im Völkerstrafrecht geahndeten Menschenrechtsverletzungen lassen sich oftmals nur als Ausdruck kollektiven Handelns verstehen. Das Bestreben, dieses arbeitsteilige Vorgehen adäquat zu erfassen, macht es zunehmend nötig, die scheinbaren Zwänge des jeweils bevorzugten Modells zu überwinden und gemeinsame Zurechnungsregeln für arbeitsteilig organisierte Taten zu entwickeln. Ziel der Studie ist die Herausarbeitung grundlegender Modelle der Behandlung der Beteiligung mehrerer an einer Straftat. Dabei zeigt sich, dass gerade die vermeintlich unvereinbaren Modelle des Teilnahme- und des Einheitstätersystems sich stärker angenähert haben, als es in der Diskussion um das "richtige" Modell zum Ausdruck kommt.