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Abstract:
Die am 13.7.2017 in Kraft getretene „Open-Data-Regelung“ des § 12 a EGovG verpflichtet Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung zur Veröffentlichung strukturierter, unbearbeiteter Daten. Mit Blick auf die bevorstehende Umsetzung in den Ländern erörtert der Beitrag Auslegungsprobleme und vertieft weiterführende, übergreifende Rechtsfragen.