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Abstract:
Zur Prüfung der Frage, ob und welche opferschützenden Vorschriften aus dem Strafverfahrensrecht in andere Verfahrensordnungen übertragen werden können, hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine explorative Studie erstellt. Das Gutachten von Dr. Michael Kilchling ist auf der Website des Ministeriums abrufbar.