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Zusammenfassung:
Das Polbud-Urteil des Europäischen Gerichtshofs trübt die Freude über das Erzberger-Urteil. Die Auslegung der Niederlassungsfreiheit des EuGH ist so verstörend, wie die potenzielle Auswirkung auf die Arbeitnehmermitbestimmung verheerend.