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Abstract:
Gegenstand der Studie ist die Kronzeugenregelung für organisiert begangene Straftaten (Art. 5 KronzG). Diese Vorschrift, in Rechtsprechung und Schrifttum selten erwähnt, wird auf ihre Effektivität hin untersucht. Eine der zentralen Fragen der Arbeit lautet: Hat Art. 5 KronzG bislang zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beigetragen bzw. kann die Vorschrift einen solchen Beitrag überhaupt leisten?
Diese Frage wird sowohl auf theoretischer als auch auf empirischer Ebene untersucht: Die Verfasserin bringt die Daten des 1999 durchgeführten empirischen Forschungsprojektes "Das Kronzeugengesetz im Urteil der Praxis" in die Studie ein und setzt diese zu den theoretischen Erkenntnissen in Bezug. Daneben befaßt sich ein wesentlicher Abschnitt der Arbeit mit der Rechtslage in Italien. Dort ist das Institut der Kronzeugenregelung angesichts der massiven Bedrohung durch die organisierte Kriminalität stark ausgebaut und vielfach angewandt worden. Die jüngsten Erfahrungen wurden im Rahmen der aufsehenerregenden Prozesse gegen Giulio Andreotti gewonnen und haben den italienischen Gesetzgeber zu erheblichen Reformen veranlaßt.
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß dem Institut der Kronzeugenregelung in der Praxis durchaus Bedeutung zukommt, daß jedoch Art. 5 KronzG keine handhabbare Vorschrift darstellt. Gleichzeitig werden verschiedene, im Rahmen der empirischen Untersuchung des Art. 5 KronzG sowie bei der Analyse der italienischen Rechtslage herausgearbeitete Aspekte aufgezeigt, die bei einer Neufassung der Kronzeugenregelung berücksichtigt werden sollten.