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Zusammenfassung:
Sowohl in Deutschland als auch in Japan war die gesetzliche Regelung der Organtransplantation ein rechtspolitisch besonders umstrittenes Thema. Fast gleichzeitig trat in Japan im Oktober 1997 und etwa zwei Monate später in Deutschland das Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft. Im Zentrum der Auseinandersetzung standen in beiden Ländern ähnliche Probleme, namentlich die Bedeutung des Hirntods für das Transplantations- und auch das Strafrecht sowie die Einwilligungsvoraussetzungen des Spenders für zu Lebzeiten abgegebene Erklärungen bzw. die Grenzen der Zulässigkeit stellvertretender Entscheidung nach Eintritt des Hirntods. Während in Japan die deutsche Rechtsentwicklung zu diesen Fragen auf breites Interesse gestoßen ist und in der Fachliteratur dargestellt wurde, gibt es in Deutschland bisher kein Werk, das die japanischen Entwicklungen ausführlich darstellt. Die vorliegende Untersuchung will diese Lücke schließen. Methodisch arbeitet der Autor die hinter der Gesetzgebung liegenden Grundgedanken heraus und unterscheidet zwischen dem Selbstbestimmungs-, dem Solidaritäts- und dem Familiengedanken. Er stellt die These auf, daß sich mit diesen Modellen die Transplantationsgesetzgebung und die einschlägigen Diskussionen genauer charakterisieren lassen.
Der Autor behandelt das neue japanische TPG und dessen strafrechtsdogmatische Fragen anhand der Darstellung der dortigen strafrechtlichen Diskussion bis Ende 1997. Besonderes Gewicht wird der historischen Entwicklung bis zur Entstehung dieses Gesetzes und der Wandlung der ihm zugrunde liegenden Gedanken beigemessen. Die Arbeit schließt mit einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Verhältnis zum deutschen TPG.