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Abstract:
Die Arbeit von Keppler steht in Zusammenhang mit dem von Arnold geleiteten retrospektiven Projekt über das DDR-Strafrecht. Keppler leistet einen eigenständigen Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, indem sie eine systematisch-inhaltliche Analyse der Grundstrukturen und Funktionsbedingungen der DDR-Strafrechtsprechung unternimmt. Die Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht der DDR bildet ein systemtypisches Element dieses Justizwesens.
Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei das Verhältnis der Leitungsdokumente des Obersten Gerichts zum Gesetzesrecht. Indem die Arbeit dieses Problem einer Klärung zuführt, ist sie für alle Ankn¨pfungen relevant, die auch künftig der Frage gelten, was in der DDR Recht und was dort - selbst nach immanenten Maßstäben - Unrecht war.
Für die systematische Erfassung der Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht wurde das Recht der Untersuchungshaft als Referenzgebiet gewählt: Dieses bildet nicht nur einen Schwerpunkt der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts im Bereich des Strafrechts; es stellt zugleich eine besonders sensible Materie dar, deren Ausformung Aufschluß darüber gibt, wie eine Rechtsordnung den Konflikt zwischen dem Freiheitsanspruch des einzelnen und den staatlichen Interessen löst. Schließlich spielt das Recht der Untersuchungshaft eine wichtige Rolle bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Justiz-Unrechts.
Darstellung und Analyse ergeben ein Bild, das "im Negativ betrachtet" (Habermas) den Blick öffnet und schärft für institutionelle Sicherungen, welche die eigene Rechtsordnung gegen eine politische Instrumentalisierung der Justiz bereithält. Die Arbeit leistet daher auch einen Beitrag dazu, das Bewußtsein für die stets aktuelle Notwendigkeit wachzuhalten, die Unabhängigkeit der Justiz zu verteidigen.