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Abstract:
Kann die Medienberichterstattung über Strafprozesse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, die ungehinderte Wahrheitsfindung und den Schutz des Angeklagten vor Stigmatisierung miteinander in Einklang bringen? Die Autorin des vorliegenden Bandes ist der Auffassung, der jetzige Rechtszustand in Deutschland biete dem Angeklagten nicht hinreichend Schutz vor vorverurteilender Berichterstattung. Sie gründet dies auf einen Rechtsvergleich mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten, wobei sie auch die Fernsehberichterstattung miteinbezieht.
Im Gegensatz zu bisherigen rechtsvergleichenden Arbeiten zeigt die Autorin, daß einige Regelungen des englischen Rechts trotz der großen konzeptuellen Unterschiede durchaus auf Deutschland übertragbar und geeignet sind, Auswüchse der Medienberichterstattung zu beschneiden. Sie widmet sich außerdem der Frage, wie das Strafrecht den notwendigen Schutz des Individuums im Verfahren vor Identifizierung und Vorverurteilung bewerkstelligen kann, und plädiert dabei insbesondere für eine Renaissance der Formalbeleidigung, § 192 StGB.
Darüber hinaus trägt ihre Analyse des rechtlichen Rahmens und der Erfahrungen mit der Fernsehberichterstattung dazu bei, bestehende Mißverständnisse über die amerikanische Praxis zu beseitigen. Die Autorin spricht sich dafür aus, auch das Fernsehen als Methode der Rechtskommunikation ernstzunehmen, und tritt den in diesem Zusammenhang bestehenden Denkverboten entgegen.