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Abstract:
Die Arbeit verfolgt in erster Linie eine strukturanalytische Zielsetzung. Während die Unterscheidung zwischen Rechtfertigung und Entschuldigung zum Einmaleins des deutschen Juristen gehört und bereits in den Anfängerübungen an den Universitäten als selbstverständlich vorausgesetzt wird, stößt die Beschäftigung mit dem englischen Strafrecht auf ein Rechtssystem, das diese Unterscheidung zumindest nicht explizit vornimmt. Welche Friktionen durch das Fehlen dieser Unterscheidung entstehen können, durch welche Mechanismen in der praktischen Rechtsanwendung eine Kompensation erreicht werden soll und welche Grundelemente der Straftat im englischen Recht gegeben sein müssen, damit an ein menschliches Verhalten eine strafrechtliche Sanktion geknüpft werden kann, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Ein Hinterfragen von scheinbar unumstößlichen Ergebnissen deutscher Strafrechtsdogmatik konnte dabei nicht ausbleiben.