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Abstract:
Der Ruf nach einer Beschleunigung des Strafverfahrens, insbesondere in der Hauptverhandlung, ist zwar nicht neu, doch scheiterten bis in die jüngste Vergangenheit hinein alle entsprechenden Reformvorschläge zumeist sehr schnell an durchgreifenden rechtsstaatlichen Bedenken. Mit der deutschen Wiedervereinigung hat freilich das Bedürfnis nach einer sparsameren Verwendung der Justizressourcen so stark zugenommen, daß auch tiefere Einschnitte in die überkommenen Prinzipien und Institutionen ernsthaft diskutiert werden. Die Forderungen laufen zumeist auf eine einseitige Einschränkung der Verteidigungsrechte hinaus und stützen sich dabei nicht unwesentlich auf - tatsächliche oder angebliche - Erfahrungen des Auslands.
Um der Diskussion eine seriösere Grundlage zu geben, sah sich das Bundesministerium der Justiz Ende 1993 veranlaßt, beim Max-Planck-Institut für Strafrecht ein rechtsvergleichendes Gutachten zur Beweisaufnahme im Strafverfahrensrecht in Auftrag zu geben. Der vorliegende Band will dieses Gutachten nun einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen. Untersucht wurden die Rechtslage und Praxis in neun europäischen und außereuropäischen Ländern, sowohl hinsichtlich der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung selbst als auch hinsichtlich der Einbettung dieses Abschnittes in die Gesamtstruktur der jeweiligen Strafverfahrendsordnung.
Einbezogene Länder:
England und Wales, Frankreich, Italien, Japan, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden,USA