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Abstract:
Nach anfänglich reger juristischer Diskussion wird der 1987 in England erstmals angewandte "genetische Fingerabdruck" mittlerweile fast selbstverständlich als kriminalistisches Mittel zur Überführung von Straftätern und als Beweismittel im Strafprozeß verwendet. Allerdings existiert noch immer keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Verwendung genetischer Analysen im Strafverfahren.
Zum besseren Verständnis erläutert die vorliegende Arbeit zunächst die naturwissenschaftlichen Grundlagen des Verfahrens. Sie versucht, Möglichkeiten und Gefahren aufzuzeigen, die mit der Untersuchung von menschlichem Erbmaterial zu kriminalistischen Zwecken verbunden sind, sie in einen rechtlichen Rahmen zu stellen und den Problemen gerecht werdende Lösungsvorschläge zu entwickeln.
Dabei bot sich eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen Deutschland und Großbritannien an. Schließlich liegen dort mit dem neuen Beweismittel schon langjährige Erfahrungen vor. In zwei Landesberichten und einem rechtsvergleichenden Querschnitt werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Rechtsgrundlagen für die Anordnung und Durchführung genetischer Analysen untersucht. Darüber hinaus werden auch die mittlerweile insbesondere in Großbritannien immer stärker in den Vordergrund tretenden Probleme einer möglichen Datenspeicherung sowie die Verwertbarkeit der DNA-Analyse als Beweismittel vor Gericht behandelt.
Vor diesem Hintergrund und ausgehend von bereits vorhandenen Lösungsvorschlägen, die kritisch hinterfragt werden, entwickelt die Autorin schließlich einen eigenen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage. Diese wird angesichts des erheblichen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dringend für erforderlich angesehen.