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Abstract:
Absprachen über den Ablauf und das Ergebnis von Strafverfahren, früher ein wohlgehütetes Geheimnis erfahrener Praktiker, sind seit Mitte der achtziger Jahre zu einer öffentlichen Angelegenheit geworden. Aufgrund verschiedener Publikationen über Ausmaß und Formen der Absprachenpraxis in Deutschland ist eine heftige Diskussion über die Zulässigkeit konsensualer Erledigung von Strafsachen entbrannt. Die gewaltige praktische wie theoretische Bedeutung dieses Phänomens für das Strafverfahren hat die Ständige Deputation des Deutschen Juristentages dazu bewogen, Grundlagen, Gegenstände und Grenzen von Absprachen im Strafverfahren zu einem Thema des 58. Deutschen Juristentages in München zu machen.
Die vorliegende Arbeit ist im Zuge der Vorbereitung des 58. Deutschen Juristentages entstanden. Ihr Ziel ist es, die Diskussionsgrundlage durch Hinweise auf ausländische Erfahrungen mit vielfältigen Arten von Absprachen im Strafprozeß zu erweitern. Im Vordergrund steht dabei die Praxis des plea bargaining im anglo-amerikanischen Rechtskreis; sie stellt gewissermaßen die ausgebildete Vollform dessen dar, was sich in Deutschland allmählich zu entwickeln scheint.