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要旨:
Grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen und rechtliche Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung sind zunehmend in den Blickpunkt des Interesses gerückt. Die vorliegende Arbeit untersucht die bislang wenig beachtete Frage der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Tätigkeiten im Ausland, die zu Umweltverunreinigungen oder Gefährdungen im Inland führen.
Stellt schon das nationale Umweltrecht eine "Querschnittsmaterie" dar, so gilt dies noch mehr bei Sachverhalten mit internationalen Bezügen. Zu berücksichtigen sind neben dem deutschen Internationalen Strafrecht auch Fragen der allgemeinen Strafrechtsdogmatik und des Verhältnisses von Umweltstrafrecht und Verwaltungsrecht. Ferner muß zur Vermeidung unzulässiger Einmischung in fremde staatliche Souveränität eine Harmonisierung von Umweltvölkerrecht und internationalem Umweltstrafrecht gewährleistet sein. Nicht zuletzt sind Aspekte des Internationalen Privatrechts wie des Internationalen Verwaltungsrechts von Bedeutung.
Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung: Auch abstrakte Gefährdungsdelikte haben einen zum Tatbestand gehörenden Erfolg. Daher ist deutsches Umweltstrafrecht auch dann anwendbar, wenn eine Tätigkeit nur zu Gefährdungen im Inland führt. Die Zulässigkeit einer Tätigkeit nach ausländischem Verwaltungsrecht schließt die Strafbarkeit lediglich bei manchen Vorschriften zwingend aus. Im übrigen entfällt sie nur bei Anerkennung des ausländischen Hoheitsakts. Völkerrechtliche Ansprüche auf Unterlassung grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen können in weiterem Umfang bestehen, als oftmals angenommen wird.