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Zusammenfassung:
Die verbreitete Auffassung, konventionelle Instrumentarien des Strafrechts taugten nicht zur Bekämpfung von organisierten Formen der Kriminalität, führt zunehmend zu der Annahme, daß das Strafrecht bei der Abschöpfung von Gewinn aus Straftaten seine Aufgabe nicht in effektiver Weise erfülle. Die vorliegende Untersuchung liefert über die Daten offizieller Statistiken hinausgehende Informationen zur Anwendung gewinnabschöpfender Sanktionen im Strafrecht und unterzieht verschiedene alltagstheorethische Annahmen über Gewinne aus Straftaten einer ersten empirischen Überprüfung. Sie zeigt, daß in rund drei Vierteln der untersuchten Verfahren wegen schwerer Wirtschaftsdelikte, aber nur in einer geringen Zahl der Verfahren wegen Betäubungsmitteldelikten Gewinne aus den jeweiligen Straftaten entstanden.