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Zusammenfassung:
Dass Juristen über das Recht streiten, ist sprichwörtlich: ,,Zwei Juristen –drei Meinungen“ heißt es im Kalauer. Dass sich damit ein theoretisches Problem verbindet, ist hingegen in der deutschsprachigen Diskussion – anders als in der angelsächsischen – weniger geläufig. Dies liegt wohl nicht zum geringen Teil daran, dass das Thema im Rahmen der Verteidigung einer Position auf die rechtstheoretische Tagesordnung gesetzt wurde, die in der aufgeklärten Lage der juristischen Methodendiskussion bei uns als weitgehend überwunden gilt.