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Abstract:
Der vorliegende Beitrag untersucht, wann und unter welchen Bedingungen die wissenschaftliche Erschließung des Sozialrechts in die Max-Planck-Gesellschaft Aufnahme gefunden hat. Eberhard Eichenhofer geht dabei insbesondere auch auf die Gründungsfiguren und den Gründungsdirektor, Hans F. Zacher, ein, der
später Präsident der Max-Planck-Gesellschaft werden sollte. Die Erforschung des Sozialrechts im dafür eingerichteten Max-Planck-Institut nahm immer Anteil an gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen: So war es der Auf- und Ausbau eines umfangreichen Wohlfahrts- und Sozialstaats in der Nachkriegszeit, der die
Erwartung an die wissenschaftliche Aufbereitung dieses Rechtsgebiets überhaupt nährte; später dann die Deregulierungsdebatten der 80er Jahre, die Herausforderungen durch Wiedervereinigung und europäische Osterweiterung sowie der globale Wettbewerbsdruck auf Sozialstaatsprogramme.