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Abstract:
Eine der nachhaltigsten Veränderungen, die die Anschläge des 11. September 2001 in der westlichen Welt nach sich gezogen haben, ist die spürbare Beschleunigung der seit den späten 1980er Jahren zu beobachtenden Akzentverschiebung von einer reaktiven hin zu einer präventiv orientierten Sicherheitspolitik. Sinnbild dieser Entwicklung ist die kontinuierliche Ausweitung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Überwachung verschiedenster Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger. Diese langfristige „Versicherheitsrechtlichung“ wird durch den rasanten technischen Fortschritt in der Digitalisierung wesentlich erleichtert – wenn nicht sogar befördert. Sowohl die Verfügbarkeit potenziell sicherheits- und damit zugleich auch überwachungsrelevanter Daten als auch die Möglichkeiten für deren technisch unkomplizierten Transfer und ihre systematische/tiefe Auswertung durch staatliche Behörden (Sicherheitsbehörden ebenso wie Nachrichtendienste) haben sich signifikant verändert. Noch in den 1980er Jahren lag der Schwerpunkt staatlicher Überwachung zu einem wesentlichen Teil im Bereich der „klassischen“ Telefonüberwachung; digital erfasste (Massen-) Daten etwa zur Mobilität, zu den Kommunikationsverläufen oder zum Surfverhalten im Internet, aus denen sich vielfältige Informationen mit potenzieller Sicherheitsrelevanz generieren lassen, waren entweder gar nicht verfügbar oder mussten einzelfallbezogen und personalaufwändig erhoben werden, etwa durch längerfristig angelegte Observationsmaßnahmen.