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キーワード:
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要旨:
In einem Bericht an die Abgeordnetenkammer aus dem Jahr 1929 skizzierte Pierre Cot, Juraprofessor und Abgeordneter im Auswärtigen Ausschuss, die französische Konzeption der internationalen Friedenswahrung wie folgt: Neben einem absoluten völkerrechtlichen Verbot der Gewaltanwendung besteht eine positivrechtliche Verpflichtung der Konfliktparteien zur friedlichen Streitbeilegung, wobei mangelnde Rechtsbefolgung notfalls durch eine international befehligte Streitkraft sanktioniert werden kann (vgl. Cot 1929, S. 164f.). Im vorliegenden Beitrag vertrete ich die These, dass dieser „Pazifismus alter Schule“ (Ingram 1991, S. 19ff.) bis heute die französische Rechtsauffassung und Staatspraxis prägt: Die französische Konzeption von dauerhaftem internationalen Frieden ruht noch immer auf drei Säulen, nämlich dem generellen völkerrechtlichen Gewaltverbot (1), dem Zwang der Konfliktparteien zur friedlichen Streitbeilegung (2) und – bei Missachtung der positivrechtlichen Verpflichtungen – der Möglichkeit von Sanktionen, inklusive einer erzwungenen Rechtsbefolgung durch international mandatierte Gewaltanwendung (3).