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Abstract:
Das »Recht auf Vergessenwerden«1 beschäftigt Wissenschaft und Praxis angesichts einer immer digitalisierteren Lebenswelt zunehmend. Im letzten Jahr sind auf europäischer und nationaler höchstrichterlicher Ebene einige aufsehenerregende Entscheidungen ergangen.2 Mit diesem Beitrag soll ein Versuch gewagt werden, die durch die beiden Beschlüsse des BVerfG zum Recht auf Vergessenwerden aufgezeigte Dogmatik eingehender zu entfalten.