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Zusammenfassung:
Die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes hat sich in den vierzig Jahren des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland ohne Zweifel bewährt. Das Zusammenwirken von zentraler Regulierung und dezentralem Vollzug, die Verbindung von territorialer Autonomie und Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften sowie horizontale wie vertikale Mechanismen des Finanzausgleichs trugen wesentlich zur Stabilisierung des politischen Systems bei. Inzwischen ist die Funktionsfähigkeit des kooperativen Föderalismus in zweifacher Weise bedroht: Zum einen scheint die europäische Integration dazu zu führen, daß Handlungsspielräume der Länder und ihre Mitwirkungsrechte an der Formulierung zentraler Politiken beschnitten werden. Zum anderen ergeben sich nach der Vereinigung Deutschlands Disparitäten zwischen den alten und neuen Bundesländern, die unausgewogene Machtverhältnisse und erhebliche Verteilungskonflikte zwischen den Gebietskörperschaften bewirken. Der kooperative Bundesstaat steht damit vor seiner schwersten Bewährungsprobe. Wie er diese bestehen wird, hängt davon ab, ob Bund und Länder in der Lage sind, in gemeinsamer Politik die bestehenden föderativen Strukturen an die neuen Gegebenheiten anzupassen.