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Abstract:
Während Auslegungs- und Anwendungsfragen der o.a. Vorschriften zu den Registerfällen bereits intensiv von der Finanzverwaltung und im Schrifttum erörtert worden sind, fehlt es bisher an einer systematischen Aufbereitung der verfassungsrechtlichen Implikationen der ausgreifenden Praxis. Der Beitrag legt dar, dass und in welcher Weise die Vorschriften in ihrer gegenwärtigen Hinsicht gegen den Grundsatz der Besteuerungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.