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Abstract:
Zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD findet heutzutage ein Einnahmenausgleich statt, der aus der Perspektive der neueren Verhandlungstheorie, die von eigennützigen Akteuren ausgeht, nicht selbstverständlich ist. In diesem Beitrag soll gezeigt werden, daß ein „Schatten der Hierarchie“ zunächst in Form rundfunkpolitischer Bedrohungen und später staatsvertraglicher Rahmensetzungen dazu führte, daß den beteiligten Rundfunkanstalten eine Einigung wichtiger war als das unbedingte Festhalten an den jeweils eigenen Interessen, insbesondere der Maximierung eigener Einnahmen. Unter dieser Bedingung konnten die mit der Verteilungsfrage verbundenen Interessenkonflikte kooperativ überwunden werden. Eine Einnahmenverteilung und eine ansatzweise Institutionalisierung von entsprechenden Verteilungsregeln standen dabei nicht am Anfang, sondern haben sich erst nach und nach aus der Regelung weiter gefaßter Verteilungsfragen der ARD-Kooperation entwickeln können.