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Schlagwörter:
Fortsetzungsfeststellungsklage; Inanspruchnahme Nichtstörer; Versammlungsverbot; konkrete Normenkontrolle; Kompetenzen nach dem GG; Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Zusammenfassung:
Diese Klausur basiert auf drei Gerichtsentscheidungen aus dem Jahr 2019.[1] Im Mittelpunkt stehen im ersten Teil die Verhältnismäßigkeit des Verbots eines Lautsprechereinsatzes bei einer Versammlung sowie das Verbot einer Spontanversammlung als Maßnahme gegen einen Nichtstörer in der prozessualen Einkleidung einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Der zweite Teil der Klausur befasst sich im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle eines Landesverfassungsgerichts mit der Frage, ob die Verpflichtung von Polizeibeamten zum Tragen von Namensschildern verfassungsgemäß ist. Der Fall verbindet Versammlungs- und Verfassungsrecht und ist von mittlerem Schwierigkeitsgrad.