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Zusammenfassung:
Zahlreiche Migranten muslimischen Glaubens sind in den letzten Jahrzehnten nach Deutschland zugewandert oder geflohen, auch Deutsche sind zum Islam konvertiert.
Wie in allen Bevölkerungsgruppen geschieht es, dass einige von ihnen wegen des Verdachts von Straftaten vor Gericht kommen. Dabei ergibt sich manchmal die
Frage, ob und wenn ja in welcher Weise ihre Bindung an den Islam bei der Tat von Bedeutung war. Bezüge zum Islam spielen nur bei wenigen Deliktsarten eine Rolle, vor allem bei Straftaten, die in irgendeiner Weise mit Familienbeziehungen zusammenhängen, auch terroristische Taten mit islamistischem Hintergrund haben in den letzten Jahren traurige Bedeutung gewonnen. Andererseits erleben Muslime auch Angriffe, bei denen sich ein Gericht damit auseinandersetzen muss, ob ein Muslim ein bestimmtes Verhalten aus seiner Situation als Muslim als beleidigend oder bedrohlich empfunden hat oder gerade, weil er Muslim ist, Opfer geworden ist.
Hier soll es im Folgenden schwerpunktmäßig um ein Panorama von Fällen gehen, die tatsächlich deutsche Gerichte beschäftigt haben und wie sie mit ihnen umgegangen sind, nur am Rande um die wissenschaftlichen Debatten, die sich in einigen dieser Fälle entwickelt haben. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass sich die
folgenden Darstellungen nur auf veröffentlichte Fälle beziehen können. Die weit größere Zahl der unveröffentlichten Fälle, besonders aus den unteren Instanzen,
musste außer Betracht bleiben.