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Abstract:
Strafverteidigung gilt als Aufgabe, die ohne Empathie, Kreativität und eine gewisse Lebenserfahrung nicht zu bewältigen ist. Wenn der Einsatz von KI-Systemen zukünftig die Arbeit der Strafjustiz verändern wird, dürfte der Einzug von Robotern aber auch vor den Kanzleien der Strafverteidiger:innen nicht Halt machen. Der Beitrag beleuchtet schlaglichtartig, was die Ansätze zur Automatisierung von Rechtsanwendung für die Zukunft der Strafverteidigung bedeuten könnten und weshalb – gerade im Lichte der Erkenntnisse aus Jörg Arnolds Forschungsprojekten – aus Sicht der Strafverteidigung besondere Wachsamkeit erforderlich erscheint.